Informationen
Massnahmen des Bundesrates und des BAG gültig ab 17. Februar 2022
Ab 17. Februar 2022 wurden vom Bundesrat die meisten Corona-Massnahmen aufgehoben, inkl. die Zertifikatspflicht in der ganzen Schweiz.
Wo die kantonalen Massnahmen strenger sind als die nationalen, gilt es diese zu beachten.
Folgende Massnahmen sind noch gültig:
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Masken
Im geschlossenen Bereich von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs und in den öffentlich zugänglichen Innenräumen von Spitälern und Kliniken sowie von Alters- und Pflegeheimen gilt eine Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren.
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Arbeit:
Mit der Aufhebung der Massnahmen des Bundes entscheiden die Arbeitgebenden über das Arbeiten im Home-Office und das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz. Sie sind gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen.
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Isolation:
Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, müssen in Isolation. Informationen finden Sie auf der Seite Isolation und Kontakt mit einer positiv getesteten Person.
Ordnungsbussen:
Mit einer Ordnungsbusse gebüsst werden kann, wer im öffentlichen Verkehr im geschlossenen Bereich der Fahrzeuge oder in öffentlich zugänglichen Gesundheitseinrichtungen keine Maske trägt.
Weitere Details über die aktuell gültigen Massnahmen, Verordnungen und Erläuterungen können unter folgenden Links nachgelesen werden:
Wissenswerte Informationen zur Stärkung seines Immunsystems